Rechtsanwaltskanzlei Kohl-Quabeck

Rechtsanwaltskanzlei Kohl-Quabeck
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Aufgabe der Verteidigung ist, die Rechte des Beschuldigten wahrzunehmen und durchzusetzen.
Sei es als Wahlverteidiger oder als sogenannter Pflichtverteidiger in Fällen notwendiger Verteidigung.
Jeder Beschuldigte hat ein Recht auf Verteidigung. Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Artikel 6 Absatz 2 und 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).
In jeder Lage des Verfahrens, also bereits vor der ersten Vernehmung, kann der Beschuldigte sich des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Darauf ist vor der Vernehmung durch die Ermittlungspersonen hinzuweisen.
Paragraph 136 Absatz 1 und 137 Absatz 1 StPO (Strafprozessordnung).
Rechtliches Gehör und Recht auf Verteidigung sind wesentliche Elemente des Rechtsstaats.
Sachgerechte Verteidigung in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren, unabhängig und im Interesse des Mandanten ist unsere Aufgabe, unser Ziel und tägliches Bemühen.  

Die Kanzlei ist eine Einzelkanzlei und wird geführt von Rechtsanwalt Kohl-Quabeck.
Entgegen landläufiger Meinung ist die Einzelkanzlei kein Auslaufmodell. Sie bietet für den Mandanten bestimmte Vorteile.
Es gibt keine wechselnden Ansprechpartner, keine unterschiedlichen Sachbearbeiter. Der Mandant hat immer und ausschließlich unmittelbar Kontakt zu dem die Sache bearbeitenden Anwalt.
Kurz: Eine Kanzlei mit schlanken Strukturen.

Hinweis
Das Strafverfahren bzw. die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens greifen erheblich in des Leben und in die Rechte des Betroffenen ein. Bereits die erste Vernehmung, sei es zunächst auch "nur" als Zeuge, kann den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen.
Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchung und Beschlagnahme bringen den davon Betroffenen in besondere Situationen.
Ganz besonders bei Anordnung der Untersuchungshaft greifen die Strafverfolgungsbehörden tief in das Leben des Betroffenen ein.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (sog. Fahrerflucht), der Trunkenheit im Verkehr oder von Betäubungsmitteldelikten bedeutet ebenfalls den Verlust eines Stückes persönlicher Freiheit.
Rechtzeitige Einholung von anwaltlicher Hilfe ist neben dem Hinweis auf das Schweigerecht des Beschuldigten und auf gegebenenfalls vorliegende Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte der oberste und erste Rat, der gegeben werden kann.

Tel.  0049(0)7731-185956
Fax. 0049(0)7731-185995


Rechtsanwaltskanzlei Kohl-Quabeck
Ekkehardstrasse 11
78224 Singen a. Hohentwiel
Deutschland


mail@kohl-quabeck.de
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Fax. 0049(0)7731-185995


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